EU-Direktsubventionen für Forschung und Entwicklung 2007-2013
Kurt Kiethe
págs. 1-7
Handlungsmöglichkeiten des Beihilfenempfängers im Rahmen der Dezentralisierung der Europäischen Beihilfenkontrolle
Markus Ludwigs
págs. 7-15
Die Bedeutung der deutschen Richterprivilegien im System des gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsrechts -- Das EuGH-Urteil "Traghetti del Mediterraneo"
Daniel Tietjen
págs. 15-19
Die Niederlassungsfreiheit steht einer Quellensteuer entgegen, die nur auf Dividendenzahlungen an eine gebietsfremde Muttergesellschaft erhoben wird (EuGH, 14.12.2006 - Rs. C- 170/05)
págs. 19-23
EWS-Kommentar - Die Niederlassungsfreiheit steht einer Quellensteuer entgegen, die nur auf Dividendenzahlungen an eine gebietsfremde Muttergesellschaft erhoben wird (EuGH, 14.12.2006 - Rs. C- 170/05)
Ingmar Dörr, Daniel Fehling
págs. 23-26
Dienstleistungsfreiheit: Die italienischen Mindestgebühren für Rechtsanwälte können aus zwingenden Gründen des Allgemeinwohls wie dem Verbraucherschutz oder einer geordneten Rechtspflege gerechtfertigt sein (EuGH, 5.12.2006 - verb. Rs. C-94/04 und C-202/04)
págs. 26-31
Freizügigkeit: Eine höhere Besteuerung von in einem anderem Mitgliedstaat ansässigen Ruhegehaltsempfängern ist nicht gerechtfertigt, wenn das Ruhegehalt (nahezu) die gesamten Einkünfte ausmacht (EuGH, 9.9.2006 - Rs. C-520/04)
págs. 31-33
Urheberrechtsrichtlinie: Die Verbreitung eines Signals (Hintergrundmusik) durch (Fernseh-)Geräte in Hotelzimmern ist öffentliche Wiedergabe von Werken und urheberrechtlich geschützt (EuGH, 7.12.2006 - Rs. C-306/05)
págs. 33-37
Ein Beklagter hat die Möglichkeit eines Rechtsbehelfs gegen ein Versäumnisurteil entsprechend Art. 34 Nr. 2 EuGVO, wenn er durch Zustellung von dessen Inhalt so rechtzeitig Kenntnis erlangt, dass eine Verteidigung tatsächlich möglich ist (EuGH, 14.12.2006 - Rs. C-83/05)
págs. 37-40
Staatliche Beihilfen: Aussetzung und Rückforderung sind nicht absolut unmöglich, wenn die Bewilligungsbescheide bestandskräftig sind -- Vertragsverletzungsklage (EuGH, 14.12.2006 - Rs. C-485/03 bis C-490/03)
págs. 40-42
Kfz-GVO: Das Inkrafttreten der VO (EG) Nr. 1400/2002 als solches erforderte keine Umstrukturierung des Vertriebssystems eines Lieferanten und begründete daher keine ausserordentliche Kündigung (EuGH, 30.10.2006 - Rs. C-3 76/05)
págs. 42-46
Das EuG bestätigt weitgehend die Sanktionen, die die Kommission wegen Kartellen auf dem österreichischen Bankenmarkt (Lombard-Netzwerk) verhängt hat (EuG, 14.12.2006 - verb. Rs. T-259/02 bis T-264/02 und T-271/02)
págs. 46-47
Kartellverbot und Freistellung nach Art. 81 Abs. 3 EG: Die Entscheidung, mit der dem Arzneimittelhersteller Glaxo untersagt wird, die Preise für Arzneimittel danach zu differenzieren, wo die Kosten dafür übernommen werden, ist teilweise nichtig (EuG, 27.9.2006 - Rs. T-168/01)
págs. 47-48
Von der Verbrauchsteuer im Bestimmungsmitgliedstaat befreit sind nur Waren, die eine Privatperson für den Eigenbedarf erwirbt und persönlich befördert "Cercle des amis du vin" (EuGH 23.11.2006 - Rs. C-5/05)
págs. 48-49
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